Warnmarkierungen
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Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze / rot-weiße Streifen
Die Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrenstellen muss durch gelb-schwarze oder rot-weiße Streifen deutlich erkennbar und
dauerhaft ausgeführt werden. Es wird empfohlen, gelb-schwarze Streifen vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrenstellen
zu verwenden. Dies sind z.B. Stellen, an denen die Gefahr des Anstoßens, Quetschens, Stürzens, Ab- oder Ausrutschens, Abstürzens,
Stolperns von Personen oderdes Fallens von Lasten besteht. Es wird empfohlen, rot-weiße Streifen vorzugsweise für zeitlich begrenzte
Hindernisse und Gefahrenstellen zu verwenden. Dies sind z.B. Kranhaken, Baugruben. Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der
Hindernisse oder Gefahrenstellen entsprechen. Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1 : 1 bis 1,5 : 1.
Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nachden Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil
der Sicherheitsfarbe gelb mindestens 50 % der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von
etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen. (Auszug aus BGV A8 )
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– weniger Beschädigungen an Material und Einrichtungen
– bessere Orientierung für Mitarbeiter und Kunden
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